Vereinfacht gesagt dient die Vornahme jeglicher Sanierungsmaßnahmen durch ein Unternehmen der Beseitigung irgendeiner Krise. Wann spricht ein polnischer Jurist über eine Unternehmenskrise?

Was ist eine Unternehmenskrise?

In der betriebswirtschaftlichen Terminologie gilt die Krise als ein Zustand, in dem die wirtschaftliche Lebensfähigkeit eines Unternehmens in Frage steht. Obwohl eine Unternehmenskrise von Natur her ein betriebswirtschaftliches Phänomen darstellt, ist sie auch aus rechtlicher Perspektive von großer Bedeutung. Aus der Perspektive des Restrukturierungs- bzw. Insolvenzrechts konkretisiert sich die Unternehmenskrise in den gesetzlichen Eröffnungsgründen. Folglich ist eine Krise im rechtlichen Sinne nur dann anzunehmen, wenn ein Eröffnungsgrund vorliegt. Das Vorhandensein des bestimmten Grundes verpflichtet den Schuldner (bzw. gibt ihm das Recht) dazu, einen Antrag auf Eröffnung eines Restrukturierung- bzw. Insolvenzverfahrens zu stellen.

Welche Eröffnungsgründe kennt das polnische Recht?

Das polnische Recht unterscheidet zwischen der Zahlungsunfähigkeit im Sinne der fehlenden Liquidität und der rechnerischen Zahlungsunfähigkeit, die etwa dem deutschen Insolvenzgrund der Überschuldung entspricht. Ferner kennt das polnische Restrukturierungsrecht den Eröffnungsgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit und zwar im Sinne der drohenden Illiquidität und der drohenden Überschuldung. Die Definitionen der Zahlungsunfähigkeit wurden mit Wirkung seit dem 1. Januar 2016 stark modifiziert. Die Einzelheiten der Ermittlung sind jedoch bis auf einige wenige Ausnahmen immer noch gesetzlich nicht geregelt. Auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurden bisher keine Regeln zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit in neuer Fassung ausgearbeitet. Daher ist die Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit, insbesondere im Sinne der fehlenden Liquidität, eher unklar und bedarf immer einer umfassenden Analyse. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie kämpft man gegen eine Unternehmenskrise?

Seit dem 1. Januar 2016 ist die gerichtliche Sanierung in Polen durch das Restrukturierungsrecht vom 15. Mai 2015 geregelt. Bevor das neue Gesetz in Kraft getreten ist, waren die Sanierungsmaßnahmen im Insolvenzrecht vom 28. Februar 2003 vorgesehen. Derzeit regelt das Insolvenzrecht nur das Insolvenzverfahren, d.h. ein Verfahren, das grds. der Liquidation des schuldnerischen Unternehmens dient. Die Zersplitterung der Vorschriften in zwei Rechtsakten hat der Gesetzgeber ausdrücklich damit begründet, dass die Gläubiger die Restrukturierung nicht mit der Insolvenz assoziieren sollen, was hingegen erfahrungsgemäß dazu führt, dass jegliche Sanierungsmaßnahmen schwer durchsetzbar sind. Das Restrukturierungsrecht führt vier Restrukturierungsverfahren ein (mehr dazu erfahren Sie hier), die von einem Schuldner angestrebt werden, der entweder zahlungsunfähig oder drohend zahlungsunfähig ist. Das Gesetz sieht explizit vor, dass das Ziel jedes Restrukturierungsverfahrens die Vermeidung der Insolvenz ist. Dies soll durch die Restrukturierung des Schuldners im Wege des Abschlusses eines Vergleiches mit den Gläubigern erfolgen, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für Gläubigerrechte. Somit dient das Gesetz ausdrücklich der Bekämpfung von Unternehmenskrisen.