In Polen werden bald Änderungen zu einer Reihe von Gesetzen im Zusammenhang mit der Anwendung der DSGVO durchgeführt. Die neuen Regelungen betreffen u.a. Arbeits- und Verbraucherrecht.

Durch die neuen Vorschriften[1] sollen über 160 Gesetze geändert werden. Die betreffenden Regelungen haben zum Ziel, die Bestimmungen der DSGVO zu präzisieren. Nachstehend geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Arbeitsrecht

Die novellierten Vorschriften des Arbeitsrechts führen einen neuen Katalog der Daten betreffend Bewerber bzw. Mitarbeiter ein, deren Bereitstellung der Arbeitgeber ohne Einwilligung verlangen darf. Neu ist, dass die Mitarbeiter einwilligen können, dass ihre sonstigen Daten (außer dem oben genannten Katalog), darunter auch Daten besonderer Kategorien, durch den Arbeitgeber verarbeitet werden können. Die Verarbeitung biometrischer Daten soll wegen Zugangskontrolle zu besonders wichtigen Informationen, deren Offenlegung dem Arbeitgeber Schaden zufügen könnte, oder zu den besonders geschützten Räumen zulässig sein. Auch die Vorschriften betreffend die Videoüberwachung am Arbeitsplatz werden weiter präzisiert, und zwar die Räume der Betriebsgewerkschaft dürfen nicht aufgenommen werden.

Verbraucherrecht

Im Hinblick auf die Verbraucherverträge sollen die Informationspflichten nach DSGVO betreffend die Kleinstunternehmen beschränkt werden. Die erforderlichen Informationen zur Datenverarbeitung können durch entweder Aushängen an gut sichtbarer Stelle in Geschäftsräumen oder Veröffentlichung auf der Internetseite übermittelt werden. Es gibt jedoch auch bestimmte Ausnahmen von dieser Möglichkeit, z.B. wenn Daten besonderer Kategorien verarbeitet sind.

Erbringung der elektronischen Dienstleistungen

Die datenschutzrechtlichen Vorschriften sollen auch im Fall von Einwilligungen, die aufgrund des polnischen Gesetzes über Erbringung der elektronischen Dienstleistungen erteilt wurden, Anwendung finden. Die Novellierung wird insbesondere für die Einwilligungen in den Versand von elektronischen Werbenachrichten gelten.

Telekommunikationsrecht

Auch die Einwilligungen aufgrund des polnischen Telekommunikationsrechts, z.B. die Einwilligung in Nutzung der Telekommunikationsendeinrichtungen zu den Zwecken der Direktwerbung, müssen die Anforderungen der DSGVO erfüllen. Ansonsten sehen die neuen Vorschriften vor, dass die Betreiber der öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienste bestimmte technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen müssen. Für Verstöße gegen die Bestimmungen des polnischen Telekommunikationsrechts im Bereich des Datenschutzes kann die polnische Datenschutzbehörde eine Geldbuße verhängen.

Polnisches Datenschutzgesetz

Die Novelle führt auch Änderungen in dem polnischen Datenschutzgesetz ein (mehr darüber haben wir hier berichtet). Die neuen Regelungen betreffen u.a. die Möglichkeit zur Ernennung eines Stellvertreters des Datenschutzbeauftragten und das Verfahren zur Verhängung einer Geldbuße durch die polnische Datenschutzbehörde. Die polnische Aufsichtsbehörde im Bereich des Datenschutzes wird befugt sein, von dem Unternehmen Informationen zu verlangen, die zur Feststellung der Bemessungsgrundlage für die Geldbuße erforderlich sind. Im Falle einer Unterlassung kann die Bemessungsgrundlage für die Geldbuße aufgrund der Größe des Unternehmens, der Besonderheiten der durch das Unternehmen ausgeübten Gewerbetätigkeit und der allgemein verfügbaren Finanzinformationen betreffend das Unternehmen festgestellt werden.

Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?

An neuen Regelungen im Zusammenhang mit der Anwendung der DSGVO wird derzeit im Senat gearbeitet[2]. Nachdem der Gesetzesentwurf durch den Senat verabschiedet wird, muss er noch durch den Präsidenten unterzeichnet werden. Die meisten Regelungen sollen innerhalb von 14 Tagen ab der Veröffentlichung in dem Gesetzesblatt in Kraft treten. Im Hinblick darauf sollen sich die Unternehmen schon jetzt auf Änderungen von Rechtsvorschriften vorbereiten.

[1] Entwurf des Gesetzes vom 21 Februar 2019, Quelle: http://orka.sejm.gov.pl/opinie8.nsf/dok?OpenAgent&3050_u [letzter Zugang: 14.03.2019]

[2] Quelle: https://www.senat.gov.pl/prace/senat/proces-legislacyjny-w-senacie/ustawy-uchwalone-przez-sejm/ustawy-uchwalone-przez-sejm/ustawa,747.html [letzter Zugang: 12.03.2019]