Kategorie: Aktuelles
Neue Anforderungen für Unternehmen durch Änderungen im polnischen Registerverfahren
- von Anna Materla
2018 und in den kommenden Jahren kommen auf polnische Unternehmer viele Änderungen in dem Registerverfahren zu. Wir stellen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen zusammen.
Der Jahresabschluss einer polnischen Gesellschaft kann nur von einem Geschäftsführer mit polnischer PESEL-Nummer eingereicht werden
- von Konrad Schampera
Seit dem 15. März 2018 sind polnische Unternehmer verpflichtet, Jahresabschlüsse ausschließlich elektronisch einzureichen. Für Gesellschaften mit ausländischem Kapital kann sich die Neuerung allerdings als eine erhebliche Erschwernis erweisen.
Neue Möglichkeit zur Prüfung der polnischen Geschäftspartner
- von Anna Materla
Die Novelle der polnischen Abgabenordnung führt für die Unternehmer eine neue Möglichkeit ein, ihre Geschäftspartner bei der Steuerbehörde hinsichtlich der Steuerzahlung zu prüfen.