Die polnische Datenschutzaufsichtsbehörde hat eine Liste der Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, veröffentlicht. Die Unternehmen sollen überprüfen, ob sie der Verpflichtung zur Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung nachkommen müssen.