Schlagwort: Jahresabschluss
Änderungen in der elektronischen Einreichung von Jahresabschlüssen
Die seit dem 15. März 2018 geltenden Vorschriften des Gesetzes über das Landesgerichtsregister haben technische Schwierigkeiten bei der elektronischen Einreichung von Jahresabschlüssen herbeigeführt. Daraufhin hat der polnische Gesetzgeber weitere Änderungen […]
Der Jahresabschluss einer polnischen Gesellschaft kann nur von einem Geschäftsführer mit polnischer PESEL-Nummer eingereicht werden
- von Konrad Schampera
Seit dem 15. März 2018 sind polnische Unternehmer verpflichtet, Jahresabschlüsse ausschließlich elektronisch einzureichen. Für Gesellschaften mit ausländischem Kapital kann sich die Neuerung allerdings als eine erhebliche Erschwernis erweisen.