Viele Existenzgründer haben Interesse daran, ihre Geschäftsidee zu schützen. Diese stellt häufig einen wesentlichen Bestandteil des Geschäftswerts dar und muss deswegen von dem Kopieren geschützt werden.

Kein urheberrechtlicher Schutz

Entdeckungen, Ideen, Arbeitsweisen und -methoden, Grundsätze und mathematische Konzepte sind urheberrechtlich nicht geschützt. Dem polnischen Urheberrecht unterliegen nur die Ergebnisse der schöpferischen Leistung, aber die Leistung an sich nicht. Nicht jede Idee oder Arbeitsweise wird implementiert und endet mit der Entstehung eines Werkes. Ein allzu weitgehender Rechtsschutz könnte darüber hinaus zur Einschränkung der Entwicklungsarbeiten an bestimmten Ideen führen.

Beispiel

Eine Idee für einen Werbespot oder eine App ist nicht urheberrechtlich geschützt. Sollte jedoch das Unternehmen eine Werbungsstrategie oder Dokumentation bzw. ein Schema zu einer App bearbeiten und aufzeichnen, dann unterliegen diese Unterlagen dem Urheberrecht und können grundsätzlich nicht willkürlich kopiert werden. Selbst die Idee für den Werbespot oder die App kann jedoch weiterverwendet werden.  

Dem Unternehmer stehen jedoch weitere rechtliche Möglichkeiten für den Schutz seiner Idee zur Verfügung.

Geheimhaltungsvertrag (NDA)

Eine gute Lösung zum Schutz der Geschäftsidee ist der Abschluss eines Geheimhaltungsvertrags (auch: Non-Disclosure Agreement, NDA). Ein solcher Vertrag kann nicht nur mit den Mitarbeitern des Unternehmens, sondern mit jeder zusammenarbeitenden Partei abgeschlossen werden. In dem Vertrag verpflichtet sich der jeweilige Vertragspartner, dem die Idee zugänglich gemacht wurde, dazu, die ihm offengelegten Informationen geheim zu halten und nicht für eigene Zwecke zu verwenden. Bei dem Abschluss des Geheimhaltungsvertrags sollte besonders darauf geachtet werden, dass die vertraulichen Informationen ausführlich und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Unternehmens definiert werden. Unabhängig davon muss das Unternehmen auch dafür sorgen, dass die geschützten Informationen vor dem Zugriff durch unbefugte Personen abgesichert sind.

Praxistipp

In dem Geheimhaltungsvertrag können auch Sanktionen für den Fall der Verletzung der Geheimhaltungspflicht (z.B. eine Vertragsstrafe) geregelt werden.

Weitere Möglichkeiten: Persönlichkeitsrechte und unlauterer Wettbewerb

Nach den Vorschriften des polnischen Zivilrechts betreffend die Persönlichkeitsrechte ist auch die künstlerische Tätigkeit geschützt. Der Begriff umfasst sowohl die schöpferische Leistung sowie  Ergebnisse davon, auch wenn sie keine Werke im Sinne des polnischen Urheberrechts sind. Sollten Persönlichkeitsrechte betreffend die künstlerische Tätigkeit verletzt oder gefährdet werden, stehen dem Unternehmen dann die Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche zu.

Die Verwendung der Idee eines anderen Unternehmens kann auch als eine unlautere Wettbewerbshandlung eingestuft werden. Das Kopieren der Idee eines Dritten muss jedoch eine rechtswidrige oder gegen die guten Sitten verstoßende Handlung sein, die die Interessen eines anderen Unternehmers gefährdet oder verletzt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verwendung der fremden Idee zur Verletzung des Unternehmensgeheimnisses führt.