Die neuen Regelungen für polnische Unternehmer (sog. Business-Verfassung) betreffen auch die erlaubnispflichtige Gewerbetätigkeit. Bleiben jedoch die bisher erteilten Genehmigungen in Kraft?
Wann ist eine Erlaubnis erforderlich?
Für einen Teil von Gewerbetätigkeiten in Polen ist eine Erlaubnis erforderlich. Nach dem bisherigen Rechtsstand gab es Gewerbe, für deren Ausübung entweder eine Konzession, Genehmigung, Eintragung in ein Register, Einwilligung oder Lizenz eingeholt werden musste. Das führte zu Verwirrung der Unternehmer, weil die Unterschiede zwischen den Arten von Erlaubnissen eher einen verwaltungsrechtlichen Charakter hatten.
Ab 30. April 2018 sollen nur Konzessionen, Genehmigungen und Eintragungen ins zuständige Register verbleiben. Was für Art von Erlaubnis im Einzelfall erforderlich ist, regeln die für die Tätigkeit bestimmten Gesetze. Beispielweise ist für eine Tätigkeit im Bereich des Schutzes von Personen und Gütern eine Konzession des Ministers für Inneres und Verwaltung, und im Bereich der elektrischen Energie eine Konzession der Energieregulierungsbehörde zu holen. Konzessionen betreffen also Tätigkeiten, die von besonderer Bedeutung für Sicherheit des Staates, der Bürger oder ein wichtiges öffentliches Interesse sind. Eine Apotheke in einem Krankenhaus oder eine Wechselstube bedarf einer Genehmigung. Die Gewerbetätigkeit im Bereich der Dienstleistungen von Reiseveranstaltern muss in einem zuständigen Register eingetragen werden. Das Unternehmen, das die Eintragung ins zuständige Register beantragt, muss jedoch nur erklären, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Prüfung, ob es so in der Wirklichkeit ist, wird im Rahmen einer eventuellen Kontrolle geprüft. Die Register von Gewerbetätigkeiten, die einer Eintragung bedürfen, sind im Internet öffentlich zugänglich. Die erlaubnispflichtige Gewerbetätigkeit wird also nicht abgeschafft, sondern werden die bisherigen Regelungen durch die neuen Vorschiften geordnet.
Die Feststellung, für welche Tätigkeit was für Art von Erlaubnis erforderlich ist, kann trotzdem immer noch problematisch sein. Deswegen sollen Informationen über erlaubnispflichtige Gewerbetätigkeiten und diesbezügliche Regelungen durch die sog. Auskunftsstelle für Unternehmer [poln. Punkt Informacji dla Przedsiębiorcy] zur Verfügung gestellt werden.
Was passiert mit den bisher erteilten Einwilligungen oder Lizenzen?
Die Einwilligungen oder Lizenzen werden durch die oben genannten Arten von erlaubnispflichtiger Gewerbetätigkeit ersetzt. Diese Arten der Erlaubnisse werden nicht mehr erteilt. Lizenzen, die aufgrund des Gesetzes betreffend Eisenbahnverkehr oder betreffend Straßenverkehr erteilt wurden, sind jetzt als Genehmigungen zu betrachten. Die bisher erteilten Einwilligungen werden jetzt durch die Vorschriften betreffend Genehmigungen geregelt werden.
Die bisher erteilten Konzessionen und Genehmigungen sowie Bereitschaften zur Erteilung von Konzessionen und Genehmigungen bleiben in Kraft. Daraus ergibt sich, dass die Unternehmen in Bezug auf die geänderten Regelungen keine neuen Konzessionen und Genehmigungen beantragen müssen.
Erleichterungen bei Beantragung von Genehmigungen
Bei Beantragung von Genehmigungen soll der Ermessensspielraum der zuständigen Behörde beschränkt werden. Werden die Voraussetzungen für Erteilung einer Genehmigung erfüllt, so ist die Genehmigung zu erteilen.