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Autor: Konrad Schampera

RA Konrad Schampera berät in- und ausländische Unternehmen insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts und im Rahmen der Prozessführung und Streitbeilegung. Bei SDZLEGAL SCHINDHELM leitet er den German Desk und koordiniert die Arbeit sonstiger Abteilungen. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beratung internationaler Unternehmen, die gewerbliche Tätigkeit in Polen aufnehmen.

Neue Pflichten für Unternehmer – Einrichtung des Zentralregisters der wirtschaftlichen Eigentümer (Transparenzregister)

  • von Konrad Schampera
  • 4 Juli 2018

Unternehmer werden durch ein neues Gesetz verpflichtet, Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer an ein Zentralregister zu melden.

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Kontrolle und Überwachung am Arbeitsplatz

  • von Konrad Schampera
  • 18 Mai 2018

Der polnische Sejm verabschiedete am 10.05.2018 das neue Datenschutzgesetz. Die neuen Vorschriften wurden auch schon durch den Senat (zweite Parlamentskammer) angenommen und sollen am 25.05.2018 in Kraft treten. 

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Der Jahresabschluss einer polnischen Gesellschaft kann nur von einem Geschäftsführer mit polnischer PESEL-Nummer eingereicht werden

  • von Konrad Schampera
  • 28 März 2018

Seit dem 15. März 2018 sind polnische Unternehmer verpflichtet, Jahresabschlüsse ausschließlich elektronisch einzureichen. Für Gesellschaften mit ausländischem Kapital kann sich die Neuerung allerdings als eine erhebliche Erschwernis erweisen.

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