Die Änderungen im polnischen Steuerrecht und nachteilige Auslegungen der Steuerbehörden können zur Erhöhung der Arbeitskosten in der IT-Branche führen. Deswegen sollen die Verträge mit 50 % der Werbungskosten überprüft werden.
Bisherige Rechtslage
Die Inanspruchnahme der Werbungskosten in Höhe von 50 % führt zur Senkung der zu zahlenden Steuer. Bis Ende 2017 waren die Möglichkeiten von Steuerabzug betreffend die Werkverträge mit 50% der Werbungskosten unbeschränkt. Im Ergebnis konnten die erhöhten Werbungskosten in jedem Vertrag, bei dem es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechts handelt, unabhängig von dem Tätigkeitsbereich angewendet worden. Werkvertragsverhältnisse mit einem Werbungskostenabzug in Höhe von 50 % kamen gewöhnlich und sehr häufig im Falle von IT-Spezialisten, Grafikern, Übersetzern usw. vor. Das Jahreslimit für 50% der Werbungskosten betrug 42.764 PLN.
Änderungen im Steuerrecht
Die Vorschriften betreffend die Werbungskosten in Höhe von 50 % sind seit Anfang 2018 abgeändert worden. Zum einen beträgt nun die Jahresgrenze für die höheren Werbungskosten PLN 85 528. Zum anderen findet der Abzug erhöhter Werbungskosten nur auf bestimmte nachfolgende aufgestellte Tätigkeiten Anwendung:
- künstlerische Tätigkeit in den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landwirtschaftsarchitektur, Ingenieurbau, Städtebau, Literatur, Kunst, Industriedesign, Musik, Fotografie, Audiowerke und audiovisuelle Werke, Software, Computerspiele, Theater, Kostüm- und Bühnenbild, Regie, Choreografie, Streichinstrumentenbau, Volkskunst und Journalismus,
- künstlerische Tätigkeit in den Bereichen Schauspiele und Bühnenkunst, Tanz- und Zirkuskunst, Kunst des Dirigierens, Gesangskunst, Instrumentalistik,
- Tätigkeit im Bereich der Audiowerke und audiovisuellen Werke,
- publizistische Tätigkeit,
- Tätigkeit der Museen im Bereich von Ausstellungen, wissenschaftlicher Tätigkeit, Wissensverbreitung, Ausbildung und Verlagswesen,
- Denkmalpflege,
- eine Bearbeitung im Sinne des polnischen Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in Form einer Übersetzung,
- Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, Lehrtätigkeit und wissenschaftliche Tätigkeit [1].
Der Katalog der Tätigkeiten ist bereits seit Anfang des Jahres schon novelliert worden, wodurch neue Tätigkeiten der Auflistung hinzugefügt worden sind [2]. Die Beschränkung auf bestimmte Arten der Tätigkeiten erregt nämlich Zweifel bei der Anwendung der Vorschrift. Deswegen sind weitere Änderungen diesbezüglich zu erwarten.
Auswirkungen für die IT-Branche
Bei dem oben genannten Katalog handelt sich um eine abschließende Aufzählung. In der Praxis können jetzt nicht alle IT-Spezialisten die erhöhten Werbungskosten in Anspruch nehmen. Das Problem liegt darin, dass es unklar ist, ob z.B. beim Code-Testen oder bei der Erstellung von Grafiken für Internetseiten die Vorschriften über Werbungskosten in Höhe von 50 % angewendet werden können.
Verwirrende Auslegungen der Steuerbehörden
Verträge mit den Werbungskosten in Höhe von 50 % werden derzeit durch die Steuerbehörden häufiger kontrolliert. Geprüft werden vor allem die Verträge, in denen die Vergütung gesondert für das Erstellen des Werkes und die Übertragung der Urheberrechte vereinbart wurde [3]. Die Steuerbehörden richten ihre Aufmerksamkeit insbesondere darauf, ob die Entstehung eines Werkes und die Übertragung der Urheberrechte angemessen nachgewiesen werden kann.
Praxishinweise
Die neuen Steuervorschriften sollten insbesondere in den Branchen berücksichtigt werden, in denen bei Werkverträgen Werbungskosten in Höhe von 50 % in Anspruch genommen werden. Zu prüfen ist, ob die jeweilige Tätigkeit unter den oben genannten Katalog fällt. Außerdem ist die bisherige Dokumentation zu den erhöhten Werbungskosten auf Vollständigkeit und die neuen Anforderungen zu überprüfen. In Zweifelsfällen sollte die Beantragung einer steuerlichen Einzelfallauslegung erwogen werden.
[1] Art. 22 Abs. 9b des polnischen Einkommensteuergesetzes vom 26. Juli 1991 (vereinheitlichte Fassung: GBl. [poln. Dziennik Ustaw] von 2018 Pos. 200).
[2] Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, Körperschaftssteuergesetzes und des Gesetzes über die pauschale Einkommensteuer von den bestimmten, durch natürlichen Personen erzielten Erträgen vom 27. Oktober 2017 (GBl. [poln. Dziennik Ustaw] von 2017 Pos. 2175) und Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, Körperschaftssteuergesetzes und des Gesetzes über die pauschale Einkommensteuer von den bestimmten, durch natürlichen Personen erzielten Erträgen vom 15. Juni 2018 (GBl. [poln. Dziennik Ustaw] von 2018 Pos. 1291).
[3] Z.B. Schreiben des Direktors der Landessteuerinformation [Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej] vom 31. Juli 2018, Nr. 0114-KDIP3-3.4011.290.2018.1.AK, Quelle: [letzter Zugang: 7.08.2018].
