Schlagwort: Geschäftsführung
Insolvenzverschleppungshaftung weiter verschärft
Das Oberste Gericht verschärft erneut Haftungsregeln für Geschäftsführer polnischer GmbH. Nun haften sie für GmbH-Verbindlichkeiten auch im Falle der Einstellung des Insolvenzverfahrens.
Vorbereitete Liquidation – Pre-Pack im polnischen Rechtssystem
Das polnische Recht, ähnlich wie die Rechtsordnung in den Vereinigten Staaten oder in Deutschland, bietet das Sanierungsinstrument eines sogenannten „Pre-Packs“ an. Was ist das?
Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers – wesentliche Änderungen ab 2019
Im Rahmen des am 29.11.2018 unterzeichneten Gesetzes zur Einführung von Erleichterungen für KMU im Steuer- und Wirtschaftsrecht werden zugleich die rechtlichen Grundsätze zur Amtsniederlegung von Geschäftsführern der Kapitalgesellschaften geändert.
Kein Vergleich – was weiter?
Das Ziel jedes Restrukturierungsverfahrens ist die Annahme eines Vergleiches. Was passiert mit dem Verfahren und dem Schuldner wenn kein Vergleich angenommen wird?
Insolvenzantrag auch nach dem Tod des Schuldners möglich
Ab dem 25. November 2018 ändern sich der Kreis der Antragsberechtigten und die Frist zur Antragstellung. Ein neuer Insolvenzgrund wird vorgesehen.
Neueste Änderungen für KMU in Polen
- von Anna Materla
Die polnische Regierung setzt die Bemühungen fort, weitere Erleichterungen für Unternehmen einzuführen. Von den geplanten Änderungen der wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Regelungen sollen vor allem KMU profitieren.
Abweisung des Insolvenzantrages – wann kann das Insolvenzverfahren nicht geführt werden?
Das Insolvenzgericht weist den Konkursantrag ab, wenn der Konkursantrag materiell unzulässig ist. Was bedeutet das eigentlich?
Präventives Restrukturierungsverfahren
Immer häufiger wird in Polen das Verfahren zur Feststellung eines Vergleiches eingeleitet. Es bietet eine interessante Alternative für Unternehmer in Krise.
Insolvenzabhängige Lösungsklauseln schützen nicht
Das Kündigungsrecht kann mit der Stellung eines Insolvenzantrags oder Einleitung eines Insolvenzverfahrens nicht unmittelbar verknüpft werden. Derartige insolvenzabhängige Lösungsklauseln sind unwirksam.
Gesellschafter einer poln. GmbH darf keinen Insolvenzantrag stellen
Das Verfahren kann aber dennoch eingeleitet werden.