Die polnische Regierung setzt die Bemühungen fort, weitere Erleichterungen für Unternehmen einzuführen. Von den geplanten Änderungen der wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Regelungen sollen vor allem KMU profitieren. Einige der Vorschläge können jedoch auch die Tätigkeit größerer Unternehmen beeinflussen.
Weitere Erleichterungen zugunsten der Unternehmen
In den letzten Monaten mussten Unternehmen mit dem Regelungspaket betreffend sog. Business-Verfassung zurechtkommen (über die Business-Verfassung haben wir hier, hier und hier berichtet). Durch die neuen Vorschriften sollen weitere Erleichterungen zugunsten der Unternehmen vorgesehen werden[1]. Die nachstehende Auflistung bietet einen Überblick über die wichtigsten der geplanten Änderungen:
- Änderungen im Steuerrecht
Die Anzahl der Unternehmen, die als sog. „kleine Steuerzahler“ eingestuft werden können, soll nun steigen. Die Grenze des Umsatzwertes für die Einstufung als „kleiner Steuerzahler“ wird nach den neuen Vorschriften EUR 2 Mio. (derzeit: EUR 1,2 Mio.) betragen. Die erwähnten Steuerzahler können verschiedene steuerrechtlichen Erleichterungen (wie z.B. vierteljährliche statt monatliche Steuerabrechnungen, ein ermäßigter Körperschaftsteuersatz) in Anspruch nehmen.
Die Novelle sieht auch eine Erleichterung für Familienunternehmen vor. Sollte ein Unternehmer seinen Ehepartner beschäftigen, dann können diese Kosten als Werbungskosten des Unternehmens in Anspruch genommen werden.
Weitere steuerrechtlichen Änderungen werden u.a. die Verlustverwertung, Einführung einheitlicher Standardformularen betreffen.
- Änderungen in der Arbeitsweise einer polnischen GmbH
Von der geplanten Novelle soll auch die in Polen beliebte Gesellschaftsform, und zwar die GmbH, betroffen sein. Die geplanten Änderungen umfassen u.a. die Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers, die Änderung des Gesellschafvertrages bei einer GmbH in Gründung (poln. w organizacji), die Vertretung der Gesellschaft im Fall ihrer Liquidation. Die schriftliche Abstimmung im Rahmen der Gesellschafterversammlung wird nun unbeschränkt (z.B. auch bei Beschlussfassung über die Gewinnverteilung) möglich sein.
- Schulungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz nicht mehr Pflicht in allen Branchen
Gegenwärtig müssen Arbeitgeber gewährleisten, dass jeder Arbeitnehmer sowohl vor der Arbeitsaufnahme als auch danach regelmäßige Unterweisungen über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durchläuft. Das Unfallrisiko ist jedoch unterschiedlich in verschiedenen Branchen. Aus diesem Grund entschied sich der Gesetzgeber, dass in den Branchen, in den das Unfallrisiko niedriger ist, die Pflicht zur Durchführung regelmäßiger SiGe-Unterweisungen entfallen wird.
- Kürzere Frist für die Aufbewahrung der Jahresabschlüsse
Derzeit müssen die festgestellten Jahresabschlüsse unbefristet aufbewahrt werden. Nach der Novelle soll die Frist nur 5 Jahre ab Anfang des folgenden Jahres nach dem Jahr, in dem der Jahresabschluss festgestellt worden ist, betragen.
Fazit
An dem Gesetzesentwurf wird derzeit im polnischen Sejm gearbeitet. Die novellierten Vorschriften sollen überwiegend am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Unternehmen haben somit bis dahin Zeit, sich über ggf. für sie einschlägige Neuerungen, besonders im Hinblick auf die Änderungen des Gesellschaftsrechts, zu informieren und auf die Änderungen vorzubereiten.
[1] Information des Ministeriums für Handel und Industrie und Technologie vom 22.10.2018, Quelle: https://www.mpit.gov.pl/strony/aktualnosci/rzad-przyjal-pakiet-msp-projekt-mpit-to-kolejne-ulatwienia-i-oszczednosci-dla-przedsiebiorcow/ und der Entwurf des Gesetzes über die Änderung bestimmter Gesetze zur Einführung von Erleichterungsmaßnahmen zugunsten der Unternehmen im Hinblick auf Wirtschafts- und Steuerrecht, Quelle: https://legislacja.rcl.gov.pl/docs//2/12303406/12460632/12460633/dokument359328.pdf
